Entgelte für den Netzzugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz
der Gemeindewerke Rheinzabern.
Preisblatt für die Netznutzungsentgelte nach § 20 Abs. Abs. 1 Satz 1 EnWG ab 01.01.2025
Preisblatt für die Netznutzungsentgelte nach § 20 Abs. Abs. 1 Satz 1 EnWG ab 01.01.2024
Preisblatt für die Netznutzungsentgelte nach § 20 Abs. Abs. 1 Satz 1 EnWG ab 01.01.2023
Preisblatt für die Netznutzungsentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG ab 01.01.2022
Preisblatt für die Netznutzungsentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG ab 01.01.2021
Die Gemeindewerke Rheinzabern weisen daraufhin, dass aufgrund der derzeit
noch nicht vollständig vorliegenden Kalkulationsgrundlage von einer Veröffentlichung
endgültiger Netzentgelte für das Jahr 2025 nach § 20 Abs. 1
Satz 1 EnWG abgesehen werden musste.
Stattdessen erfolgt zum 15.10.2024 eine Veröffentlichung unserer vorläufigen
Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Die verbindlichen Netzentgelte
für das Jahr 2025 können von den vorstehenden vorläufigen Netzentgelten
abweichen. Hintergrund für die derzeit bestehenden Unsicherheiten bei
der Ermittlung der (vorläufigen) Netzentgelte sind die zahlreichen, noch
ausstehenden behördlichen Entscheidungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze.
Gemeindewerke Rheinzabern
Hauptstr. 33 - 76764 Rheinzabern
Ihr Ansprechpartner ist Frau Meier.
Tel. 07272 / 750820 - Fax. 07272 / 77309 - Mail: info@evu-rheinzabern.de
Die Notrufnummer außerhalb der Geschäftszeiten lautet 0172 / 8051543.