Ortsgemeinde Rheinzabern - Elektrizitätsversorgung

Netznutzung

Nutzungsentgelte der Netzinfrastruktur Strom

Gültig ab 01.01.2012
Umsatzsteuer: 19%

1. Entgelte für Netznutzung durch Sondervertragskunden mit Leistungsmessung
Entnahme Ganzjahresverträge
Benutzungsstunden < 2.500
Ganzjahresverträge
Benutzungsstunden > 2.500
  Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis
  EUR / kW ct / kWh EUR / kW ct / kWh
  netto brutto netto brutto netto brutto netto brutto
Mittelspannung 4,53 5,39 2,65 3,15 53,89 64,13 0,67 0,78
Umspannung 4,87 5,80 2,96 3,52 61,85 73,60 0,67 0,78
Niederspannung 8,06 9,59 2,87 3,42 60,02 71,42 0,79 0,94

Entnahme Messung Messstellenbetrieb Abrechnung
  EUR/Zählpunkt EUR/Zählpunkt EUR/Zählpunkt EUR/Zählpunkt EUR/Zählpunkt EUR/Zählpunkt
  netto brutto netto brutto netto brutto
Mittelspannung 242,28 288,31 432,00 514,08 204,60 243,47
Umspannung MS/NS 207,72 247,19 187,20 222,77 204,60 243,47
Niederspannung 207,72 247,19 187,20 222,77 204,60 243,47

Die Jahresgebühr beinhaltet 12 Messungen und Abrechnungen pro Jahr. Bei monatlicher oder jährlicher Abrechnung erfolgt eine anteilige Berechnung mit 1/12 der Jahresgebühr.
Jede zusätzliche Ablesung und Abrechnung wird als zusätzliche Leistung mit den og. Preisen abgerechnet. Dies gilt nicht für unterjährige Abrechnungen, die durch Lieferantenwechsel verursacht werden.




2. Entgelte für die Netznutzung - Zählpunkte ohne Leistungsmessung
Entnahme ohne Leistungsmessung Grundpreis Arbeitspreis
  EUR / Zählpunkt ct / kWh
  netto brutto netto brutto
Niederspannung 19,44 23,13 3,78 4,43
Entnahme durch Elektrospeicherheizung ohne Leistungsmessung Grundpreis Arbeitspreis
  EUR / Zählpunkt ct / kWh
  netto brutto netto brutto
Niederspannung 19,44 23,13 1,89 2,25
Entnahme durch sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (z.B. Elektro-Wärmepumpe) ohne Leistungsmessung Grundpreis Arbeitspreis
  EUR / Zählpunkt ct / kWh
  netto brutto netto brutto
Niederspannung 19,44 23,13 1,89 2,25
         
Preis für Messung und Abrechnung
jährliche Messung/Abrechnung Messung Messstellenbetrieb Abrechnung
Einfachtarifzähler 3,60 4,28 7,20 8,57 11,16 13,28
Prepaymentzähler 3,60 4,28 7,20 8,57 11,16 13,28
Zweirichtungszähler 3,60 4,28 7,20 8,57 11,16 13,28
Zweitarifzähler 5,64 6,71 14,40 17,14 11,40 13,57

Die Jahresgebühr beinhaltet eine Messung und eine Abrechnung pro Jahr. Bei monatlicher Abrechnung erfolgt eine anteilige Berechnung der Messung und Abrechnung mit 1/12 der Jahresgebühr, dies gilt entsprechend bei viertel- oder halbjähriger Abrechnung. Jede zusätzliche Ablesung und Abrechnung wird als zusätzliche Leistung mit den og. Preisen abgerechnet. Dies gilt nicht für unterjährige Abrechnungen, die durch Lieferantenwechsel verursacht werden.


3. Weitere Entgelte
Konzessionsabgabe ct / kWh ct / kWh
  netto brutto
§ 2 Abs 2 Nr. 1a KAV 0,61 0,73
§ 2 Abs 2 Nr. 1b KAV 1,32 1,57
§ 2 Abs 3 Nr. 1 KAV 0,11 0,13
gemäß jeweils gültiger Konzessionsabgabenverordnung (KAV).
Für den Nachweis der Unterschreitung des Mindestpreises bedarf es des Testats eines gemeinsam zu bestellenden Wirtschaftsprüfers

KWK-Umlage
je Abnahmestelle
für die ersten 100.000 kWh/a
für jede weitere kWh/a
KWKG § 9 Abs. 7 Satz 2
KWKG § 9 Abs. 7 Satz 3
ct / kWh
gemäß dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) in der jeweils gültigen Fassung. Für den Nachweis einer Netznutzung zur Belieferung von Letztverbrauchern, die zu den in § 9 Abs. 7 Satz 3 KWKG genannten Unternehmen gehören, bedarf es gemäß § 9 Abs. 7 Satz 4 KWKG des Testats eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers.
0,002
0,050
0,025

Umlage nach
§19 Abs.2 StromNEV

Letztverbrauchergruppe A:

ct / kWh

gemäß § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung

Letztverbrauchergruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 100.000 kWh je Abnahmestelle

0,151
Letztverbrauchergruppe B:
0,050
Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 100.000 kWh übersteigt, zahlen zusätzlich für über 100.000 kWh hinausgehende Strombezüge eine maximale § 19 StromNEV-Umlage von 0,05 ct/kWh
Letztverbrauchergruppe C:
0,025
Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über 100.000 kWh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 ct/kWh


4. Sonstige Dienstleistungen - Händlerdienstleistungen
 
netto
 
 
 
Bereitstellung von Lastgangdaten
15,00 € / Monat
a) Bereitstellung von historischen Lastgangdaten für einen Monat
50,00 € / Jahr
b) Bereitstellung von historischen Lastgangdaten für ein Jahr
 
 
Sperrungen
50,00 €/Sperrung
a) Sperrung einer Abnahmestelle
 
50,00 €/Sperrung
b) Entsperrung einer Abnahmestelle
 
 

Die veröffentlichten Entgelte verstehen sich zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt jeweils gültigen Umsatzsteuer.

Ortsgemeinde Rheinzabern - Elektrizitätsversorgung
Hauptstr. 33 - 76764 Rheinzabern
Ihr Ansprechpartner ist Frau Meier.
Tel. 07272 / 750820 - Fax. 07272 / 77309 - Mail: info@evu-rheinzabern.de
Die Notrufnummer außerhalb der Geschäftszeiten lautet 0172 / 8051543.


DOWNLOADS

Preisliste 2012 für die Netznutzung
PDF, 95 KB

Preisliste 2011 für die Netznutzung
PDF, 91 KB

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Frau Burret

Tel. 07276 / 501 416