Gemeindewerke Rheinzabern

Netznutzung

Entgelte für den Netzzugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz
der Gemeindewerke Rheinzabern.

Preisblatt für die Netznutzungsentgelte nach § 20 Abs. Abs. 1 Satz 1 EnWG ab 01.01.2024

- hier zum downloaden -

Preisblatt für die Netznutzungsentgelte nach § 20 Abs. Abs. 1 Satz 1 EnWG ab 01.01.2023

- hier zum downloaden -

Preisblatt für die Netznutzungsentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG ab 01.01.2022

- hier zum downloaden -

Preisblatt für die Netznutzungsentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG ab 01.01.2021

- hier zum downloaden -

Preisblatt für die Netznutzungsentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG ab 01.01.2020

- hier zum downloaden -

Voraussichtliche Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 3 EnWG zum Elektrizitätsversorgungsnetz der Gemeindewerke Rheinzabern

Die Gemeindewerke Rheinzabern weisen daraufhin, dass aufgrund der derzeit noch nicht vollständig vorliegenden Kalkulationsgrundlage von einer Veröffentlichung endgültiger Netzentgelte für das Jahr 2025 nach § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG abgesehen werden musste.
Stattdessen erfolgt zum 15.10.2024 eine Veröffentlichung unserer vorläufigen Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Die verbindlichen Netzentgelte für das Jahr 2025 können von den vorstehenden vorläufigen Netzentgelten abweichen. Hintergrund für die derzeit bestehenden Unsicherheiten bei der Ermittlung der (vorläufigen) Netzentgelte sind die zahlreichen, noch ausstehenden behördlichen Entscheidungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze.

 

 

 

 


Gemeindewerke Rheinzabern
Hauptstr. 33 - 76764 Rheinzabern
Ihr Ansprechpartner ist Frau Meier.
Tel. 07272 / 750820 - Fax. 07272 / 77309 - Mail: info@evu-rheinzabern.de
Die Notrufnummer außerhalb der Geschäftszeiten lautet 0172 / 8051543.