Gemeindewerke Rheinzabern

Netznutzung

Entgelte für den Netzzugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz
der Gemeindewerke Rheinzabern.

Preisblatt für die Netznutzungsentgelte nach § 20 Abs. Abs. 1 Satz 1 EnWG ab 01.01.2024

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Preisblatt für die Netznutzungsentgelte nach § 20 Abs. Abs. 1 Satz 1 EnWG ab 01.01.2023

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Preisblatt für die Netznutzungsentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG ab 01.01.2022

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Preisblatt für die Netznutzungsentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG ab 01.01.2021

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Preisblatt für die Netznutzungsentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG ab 01.01.2020

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Voraussichtliche Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 3 EnWG zum Elektrizitätsversorgungsnetz der Gemeindewerke Rheinzabern

Die Gemeindewerke Rheinzabern weisen daraufhin, dass aufgrund der derzeit noch nicht vollständig vorliegenden Kalkulationsgrundlage von einer Veröffentlichung endgültiger Netzentgelte für das Jahr 2024 nach § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG abgesehen werden musste.
Stattdessen erfolgt zum 15.10.2023 eine Veröffentlichung unserer vorläufigen Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Die verbindlichen Netzentgelte für das Jahr 2024 können von den vorstehenden vorläufigen Netzentgelten abweichen. Hintergrund für die derzeit bestehenden Unsicherheiten bei der Ermittlung der (vorläufigen) Netzentgelte sind die zahlreichen, noch ausstehenden behördlichen Entscheidungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze.

 

 

 

 


Gemeindewerke Rheinzabern
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