Preisblatt gültig ab 01.01.2018
1. Netzanschlusskosten (Ziffer 4 der Ergänzenden Bedingungen)
Für die Erstellung des Hausanschlusses (Verbindung des Verteilnetzes
mit der Kundenanlage,
beginnend an der Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes und endend mit
der Hausanschlusssicherung) werden Netzanschlusspauschalen in Rechnung gestellt.
Diese setzen sich aus einem Grundbetrag (für Netzanbindung, Verlegen
der Leitung im
öffentlichen Grund, Hauseinführung und - anschluss) und dem Meterpreis
(Verlegen der
Leitung im Privatgrund) zusammen. Soweit die Erdarbeiten im Privatgrund
nach Anweisung
der Gemeindewerke Rheinzabern vom Anschlussnehmer - selbst durchgeführt
werden, wird der ausgewiesene Meterpreis exklusive Erdarbeiten berechnet.
Dimensionen:
Strom: Anschlüsse bis Kabel mit Querschnitt 4x50 mm²; HA-Kasten
NH 00
Bei größeren Querschnitten bzw. Dimensionen werden die Kosten nach
Aufwand berechnet.
Alle genannten Nettobeträge gelten jeweils zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer von
derzeit 19 %; die ausgewiesenen Bruttobeträge beinhalten die derzeitige
gesetzliche
Umsatzsteuer.
befestigte Oberfläche im öffentlichen Bereich |
unbefestigte Oberfläche im öffentlichen Bereich |
||||
EUR netto | EUR brutto* | EUR netto | EUR brutto* | ||
Grundbetrag |
1540,00 | 1832,60 | 1052,50 | 1252,48 | |
Zuschläge | |||||
Meterpreis inklusive Erdarbeiten (€/m im Privatgrundstück) | |||||
je Meter Mehrlänge | 70,00 | 83,30 | 70,00 | 83,30 | |
Meterpreis exklusive Erdarbeiten (€/m im Privatgrundstück) | |||||
je Meter Mehrlänge | 25,00 | 29,75 | 25,00 | 29,75 | |
2. Baukostenzuschuss (Ziffer 3 der Ergänzenden Bedingungen)
Alle genannten Nettobeträge gelten jeweils zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer von
derzeit 19 %; die ausgewiesenen Bruttobeträge beinhalten die derzeitige
gesetzliche
Umsatzsteuer.
A. Kunden ohne Leistungsmessung
A.1 Anschlussobjekte, die für Wohnzwecke genutzt werden
BKZ
|
|||
EUR/WE netto
|
EUR/WE brutto*
|
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1. bis 3. Wohneinheit (Zähler) |
0,00
|
0,00
|
|
4. bis 10. Wohneinheit (Zähler) |
78,50
|
93,41
|
|
11. bis 25. Wohneinheit (Zähler) |
37,00
|
44,03
|
|
für jede weitere Wohneinheit (Zähler) |
19,00
|
22,61
|
BKZ
|
|||
Spannungsebene |
EUR netto
|
EUR brutto*
|
|
Netzanschluss Niederspannung (Nsp, Netzebene 7) |
100,00 €/kVA
|
119,00€/kVA
|
B. Kunden mit Leistungsmessung
Die ersten 33 kVA (30 kW) des Anschlussnehmers bleiben ohne Berechnung. Für
jedes
weitere kVA Vorhalteleistung gilt nachfolgender BKZ:
BKZ
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|||
Spannungsebene |
EUR netto
|
EUR brutto*
|
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Netzanschluss Niederspannung (Nsp, Netzebene 7) |
100,00 €/kVA
|
119,00€/kVA
|
3. Montage/Demontage Provisorischer Anschlüsse / Inbetriebsetzungskosten
(Ziffer 5 und 7 der Ergänzenden Bedingungen)
Die Inbetriebsetzung wird mit einer Pauschale berechnet:
50,00 € (netto) 59,50 € (brutto)
Für jede notwendige zusätzliche Fahrt zur Anlage des Anschlussnehmers
zur erstmaligen
Inbetriebsetzung sowie für jede Wiederinbetriebnahme einer bestehenden
Anlage
nach vorausgegangenem Zählerausbau bzw. Abschaltung der Anlage werden
die tatsächlichen
Kosten berechnet.
Alle genannten Nettobeträge gelten jeweils zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer von
derzeit 19 %; die ausgewiesenen Bruttobeträge beinhalten die derzeitige
gesetzliche
Umsatzsteuer.
4. Kostenerstattung für Zahlungsverzug, Einstellung und
Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung
(Ziffer VII. der Ergänzenden Bedingungen)
Kosten in diesem Zusammenhang werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
Für Fachmonteurstunden werden berechnet: 47,00 Std (netto) 55,93 €
(brutto)
Alle genannten Nettobeträge gelten jeweils zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer von
derzeit 19 %; die ausgewiesenen Bruttobeträge beinhalten die derzeitige
gesetzliche
Umsatzsteuer.