Preisblatt gültig ab 01.01.2011
1. Netzanschlusskosten (Ziffer I.3. der Ergänzenden Bedingungen)
Für die Erstellung des Hausanschlusses (Verbindung des Verteilnetzes
mit der Kundenanlage, beginnend an der Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes
und endend mit der Hausanschlusssicherung) werden Netzanschlusspauschalen
in Rechnung gestellt. Diese set-zen sich aus einem Grundbetrag (für
Netzanbindung, Verlegen der Leitung im öffentlichen Grund, Hauseinführung
und - anschluss) und dem Meterpreis (Verlegen der Leitung im Privatgrund)
zusammen. Soweit die Erdarbeiten im Privatgrund - nach Anweisung der Gemeindewerke
Rheinzabern vom Anschlussnehmer - selbst durchgeführt werden, wird
der ausgewiesene Meterpreis exklusive Erdarbeiten berechnet.
Dimensionen:
Strom: Anschlüsse bis Kabel mit Querschnitt 4x50 mm²; HA-Kasten
NH 00
Bei größeren Querschnitten bzw. Dimensionen werden die Kosten
nach Aufwand berechnet.
Alle genannten Nettobeträge gelten jeweils zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer von derzeit 19 %; die ausgewiesenen Bruttobeträge beinhalten
die derzeitige gesetzliche Um-satzsteuer.
| befestigte Oberfläche im öffentlichen Bereich |
unbefestigte Oberfläche im öffentlichen Bereich |
||||
| EUR netto | EUR brutto* | EUR netto | EUR brutto* | ||
| Grundbetrag | 1540,00 | 1832,60 | 1052,50 | 1252,48 | |
| Zuschläge | |||||
| Meterpreis inklusive Erdarbeiten (€/m im Privatgrundstück) | |||||
| je Meter Mehrlänge | 70,00 | 83,30 | 70,00 | 83,30 | |
| Meterpreis exklusive Erdarbeiten (€/m im Privatgrundstück) | |||||
| je Meter Mehrlänge | 25,00 | 29,75 | 25,00 | 29,75 | |
2. Baukostenzuschluss (Ziffer II.1 der Ergänzenden Bedingungen)
Alle genannten Nettobeträge gelten jeweils zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer von derzeit 19 %; die ausgewiesenen Bruttobeträge beinhalten
die derzeitige gesetzliche Um-satzsteuer.
A. Kunden ohne Leistungsmessung
A.1 Anschlussobjekte, die für Wohnzwecke genutzt werden
|
BKZ
|
|||
|
EUR/WE netto
|
EUR/WE brutto*
|
||
| 1. bis 3. Wohneinheit (Zähler) |
0,00
|
0,00
|
|
| 4. bis 10. Wohneinheit (Zähler) |
78,50
|
93,41
|
|
| 11. bis 25. Wohneinheit (Zähler) |
37,00
|
44,03
|
|
| für jede weitere Wohneinheit (Zähler) |
19,00
|
22,60
|
|
|
BKZ
|
|||
| Spannungsebene |
EUR netto
|
EUR brutto*
|
|
| Netzanschluss Niederspannung (Nsp, Netzebene 7) |
100,00 €/kVA
|
119,00€/kVA
|
|
B. Kunden mit Leistungsmessung
Die ersten 33 kVA (30 kW) des Anschlussnehmers bleiben ohne Berechnung.
Für jedes weitere kVA Vorhalteleistung gilt nachfolgender BKZ:
|
BKZ
|
|||
| Spannungsebene |
EUR netto
|
EUR brutto*
|
|
| Netzanschluss Niederspannung (Nsp, Netzebene 7) |
100,00 €/kVA
|
119,00€/kVA
|
|
3. Inbetriebsetzungskosten (Ziffer IV.2. der Ergänzenden Bedingungen)
Die Inbetriebsetzung wird mit einer Fachmonteurstunde berechnet:
Kosten der Fachmonteurstunde: 40,00 €/Std (netto) 47,60 € (brutto)
Für jede notwendige zusätzliche Fahrt zur Anlage des Anschlussnehmers zur erstmaligen Inbetriebsetzung sowie für jede Wiederinbetriebnahme einer bestehenden Anlage nach vorausgegangenem Zählerausbau bzw. Abschaltung der Anlage wird erneut eine Fachmon-teurstunde nach o.g. Satz berechnet.
Zu den vorgenannten Netto-Preisen wird die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden ge-setzlichen Höhe zum Zeitpunkt der Leistungsausführung hinzugerechnet.
Alle genannten Nettobeträge gelten jeweils zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer von derzeit 19 %; die ausgewiesenen Bruttobeträge beinhalten
die derzeitige gesetzliche Um-satzsteuer.
4. Kostenerstattung für Zahlungsverzug, Einstellung und Wiederherstellung
des Anschlusses und der Anschlussnutzung
(Ziffer VII. der Ergänzenden Bedingungen)
Kosten in diesem Zusammenhang werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
Für Fachmonteurstunden werden berechnet:
Kosten der Fachmonteurstunde: 40,00 €/Std (netto) 47,60 € (brutto)
Für die Einstellung des Anschlusses / der Anschlussnutzung und die
Wiederherstellung des Anschlusses / der Anschlussnutzung wird eine halbe
Fachmonteurstunde nach o.g. Sätzen berechnet.
Zu den vorgenannten Netto-Preisen wird die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden
ge-setzlichen Höhe zum Zeitpunkt der Leistungsausführung hinzugerechnet.
Alle genannten Nettobeträge gelten jeweils zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer von derzeit 19 %; die ausgewiesenen Bruttobeträge beinhalten
die derzeitige gesetzliche Um-satzsteuer.
Ortsgemeinde Rheinzabern - Elektrizitätsversorgung
Hauptstr. 33 - 76764 Rheinzabern
Ihr Ansprechpartner ist Frau Ott.
Tel. 07272 / 750820 - Fax. 07272 / 77309 - Mail: info@evu-rheinzabern.de
Die Notrufnummer außerhalb der Geschäftszeiten lautet 0172 / 8051543.