Gemeindewerke Rheinzabern

Zählerablesung - so wird's gemacht

Grundsätzlich gilt, egal von welchem Stromlieferanten Sie Ihren Strom beziehen, der Zählerstand muss dem grundzuständigen Messstellenbetreiber (den Gemeindewerke Rheinzabern) mitgeteilt werden. Zählerstände die nicht übermittelt werden, werden zum Jahrende geschätzt.
Der Ablesezeitraum beginnt am 1.12.2024 und endet am 5.1.2025.

Analoger Zähler
moderne Messeinrichtung
intelligente Messenrichtung
EVU Rheinzabern EVU Rheinzabern EVU Rheinzabern
     

Die Zählernummer beim analogen Zähler finden Sie mittig, unten, betitelt als EVU-Nr.
Als Zählerstand geben Sie uns nur die Zahlen im schwarz Zählwerk an. Die Ziffer im roten Kästchen ist eine Nachkommastelle und wird nicht benötigt.

Bei den modernen Messeinrichtungen wird der Zählerstand digital angezeigt. Ihr Strombezug neben der Anzeige 1.8.0 und neben 2.8.0 die Einspeisungemenge, sofern Sie eine PV-Anlage haben. Die Laufwerke schalten automatisch um, wenn Sie davor stehen bleiben.
Doppeltarifzähler wechseln von Laufwerk 1.8.1 (Tagtarif) auf 1.8.2 (Nachttarif).
Die Zählernummer finden Sie unter Barcode auf dem Zähler.
Intelligente Messeinrichtungen mit Gateway (blaues Kästchen) werden fern ausgelesen.

Wenn Sie vor einem runden Zähler stehen, stehen Sie vor der Wasseruhr.

 

 

 

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Frau Meier

Tel. 07272 / 750820