Grundsätzlich gilt, egal von welchem Stromlieferanten
Sie Ihren Strom beziehen, der Zählerstand muss dem grundzuständigen
Messstellenbetreiber (den Gemeindewerke Rheinzabern) mitgeteilt werden. Zählerstände
die nicht übermittelt werden, werden zum Jahrende geschätzt.
Der Ablesezeitraum beginnt am 1.12.2024 und endet am 5.1.2025.
Analoger Zähler
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moderne Messeinrichtung
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intelligente Messenrichtung
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Die Zählernummer beim analogen Zähler finden
Sie mittig, unten, betitelt als EVU-Nr. |
Bei den modernen Messeinrichtungen wird der
Zählerstand digital angezeigt. Ihr Strombezug neben der Anzeige 1.8.0
und neben 2.8.0 die Einspeisungemenge, sofern Sie eine PV-Anlage haben.
Die Laufwerke schalten automatisch um, wenn Sie davor stehen bleiben. Doppeltarifzähler wechseln von Laufwerk 1.8.1 (Tagtarif) auf 1.8.2 (Nachttarif). Die Zählernummer finden Sie unter Barcode auf dem Zähler. |
Intelligente Messeinrichtungen mit Gateway (blaues Kästchen) werden fern ausgelesen. |
Wenn Sie vor einem runden Zähler stehen, stehen Sie vor der Wasseruhr.