Gemeindewerke Rheinzabern

Netznutzung

 

Voraussichtliche Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG
Die Gemeindewerke Rheinzabern weisen daraufhin, dass wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für das Jahr 2015 gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtscahftsgesetz (EnWG) abgesehen wurde. Stattdessen erfolgt eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG Die verbindlichen Netzentgelte des Jahres 2013 können von den nachfolgend veröffentlichten voraussichtlichen Netzentgelten abweichen.
 
 


zu erwartende Offshore-Umlage nach § 17 f EnWG-E
Die Gemeindewerke Rheinzabern weisen darauf hin, dass im Zeitpunkt der Veröffentlichung obenstehender voraussichtlicher Netzentgelte ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestag-Drucksache 17/10754 vom 24.09.2012) vorsieht, dass Übertragungsnetzbetreiber einen Großteil der Kosten, die aus zu leistenden Entschädigungszahlungen wegen der Störung der Netzanbindung an die Betreiber von sog. Offshore-Anlagen resultieren, als Aufschlag auf die Netzentgelte erheben zu können. Diese sog. Offshore-Umlage kann nach den Vorschriften des Entwurfs der Bundesregierung durch die Netzbetreiber weitergegeben werden. Die Offshore-Umlage darf eine bestimmte Höhe nicht überschreiten und ist dabei gestaffelt nach unterschiedlichen Letztverbrauchergruppen (siehe unten). Die [Netzbetreiberin] hat auf die Höhe der Umlage keinen Einfluss. Für 2013 legt der Gesetzentwurf die Höhe der Offshore-Umlage auf das zulässige Höchstmaß fest. Im Zeitpunkt der Veröffentlichung der obenstehenden voraussichtlichen Netzentgelte ergeben sich folgende Beträge:
  • " Für Stromentnahmen bis einschließlich 1 GWh/Jahr und Letztverbraucher: maximal 0,25 ct/kWh (netto)
  • " Für Stromentnahmen über 1 GWh/Jahr: grundsätzlich maximal weitere 0,05 ct/kWh (netto)
  • " Für Stromentnahmen über 1 GWh/Jahr von Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 4 % des Umsatzes betrugen: maximal weitere 0,025 ct/kWh (netto)
    Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der obenstehenden voraussichtlichen Netzentgelte für 2013 ist für die Gemeindewerke Rheinzabern nicht absehbar, ob und in welcher Höhe die Offshore-Umlage tatsächlich für 2013 erhoben wird.

    Gemeindewerke Rheinzabern
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    Die Notrufnummer außerhalb der Geschäftszeiten lautet 0172 / 8051543.


    DOWNLOADS

    Preisliste 2014 für die Netznutzung
    PDF, 95 KB

    Preisliste 2013 für die Netznutzung
    PDF, 91 KB

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